Beschimpfung im Internet Teil 2
Freitag, 07. Okt 2005 (20:45) gsyi
Gerade las ich im law blog eine neue Post zum Thema Beschimpfung im Internet:
Für Online-Beleidigungen ist ein Streitwert von 5.000,- EUR angemessen, hat das Amtsgericht Hamburg entschieden.
Und was hat der Beklagte gesagt?
“Herr C. hat offensichtlich Zahlungsprobleme, weil ihn einige große Vermarkter gekickt haben und auch Strafantrag gestellt haben. Wer mit Herrn C. Geschäfte macht ist leider selber Schuld. Impressum lesen hilft.â€?
Echt hart (Vor allem, dass man sowas in einem Webmaster oder Affiliate Forum häufig liest)!
Postname: Beschimpfung im Internet Teil 2
Kategorien: Recht










Kommentar
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