Google AdWords - Haftung für Verwendung markenrechtlich geschützter Begriffe
Montag, 18. Jun 2007 (10:46) gsyi
Interessantes Urteil von LG Berlin:
Die Benutzung eines Markennamens als bloßes Keyword im Rahmen von Google AdWords stellt einen kennzeichenmäßigen Gebrauch und somit auch eine Markenverletzung dar.
Wirbt ein Unternehmen im Rahmen des Google-AdWords-Programmes mit einem Allgemeinbegriff und wählt die Option “weitgehend passende Keywords” ist es verpflichtet ab Aufforderung durch den jeweiligen Markeninhaber dafür Sorge zu tragen, dass zukünftig die AdWords-Anzeigen bei Eingabe des Markenbegriffs nicht mehr erscheinen.
via: suchmaschinen-und-recht.de
Postname: Google AdWords - Haftung für Verwendung markenrechtlich geschützter Begriffe
Kategorien: Suchmaschinen










1 Kommentar Kommentar abgeben
1. Sebastian | August 24th, 2008 um 15:43 | Commentlink
Da ist die Rechtsprechung aber noch sehr uneinheitlich. Ich erwarte, dass der BGH in seiner Entscheidung (verm. 2009) die Benutzung fremder Marken für zulässig erklären wird.
Kommentar
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