Guthabenverfall bei Prepaid handys
Donnerstag, 22. Jun 2006 (18:50) gsyi
Auch wenn es nicht unbedingt zum Netzworking gehört, finde ich das folgende Urteil erwähnenswert:
In einem Musterprozess hat das Oberlandesgericht München den Verfall von Prepaid-Guthaben für Handys untersagt. Entsprechende Bestimmungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Münchner Mobilfunk-Netzbetreibers O2 seien nicht zulässig, entschied der 29. OLG-Zivilsenat am Donnerstag in zweiter Instanz. “Das Urteil stärkt die Rechte der Millionen Handynutzer mit Prepaid-Verträgen”, sagte Brigitte Sievering-Wichers von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. “Mit diesem Urteil haben wir einen weiteren Sieg für den Verbraucherschutz im Telekommunikationsbereich erstritten.”
Weitere Infos dazu finden sich bei Heise.
Postname: Guthabenverfall bei Prepaid handys
Kategorien: Recht, Sonstige










1 Kommentar Kommentar abgeben
1. Gerald Mann | Juni 23rd, 2006 um 1:19 | Commentlink
Zusatzinfo:
Da O2 Karten auch gleich die Tschibokarten sind, müsste das aktuelle Gerichtsurteil automatisch auch für diese Karten gelten.
Gruß
Kommentar
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