Neuigkeiten zur Ironsport Klage
Montag, 15. Aug 2005 (17:30) gsyi
Es gibt was Neues zu der Ironsport-Klage:
Mit der negativen Feststellungsklage soll festgestellt werden, dass die Abmahnung unberechtigt war und eben kein markenrechtlicher Unterlassungsanspruch besteht. Patrick Albers verlangt außerdem Schadensersatz für die ihm entstandenen Anwalts- und Abmahnkosten.
Dieses Vorgehen soll nicht zuletzt auch dazu dienen, endlich mehr Rechtssicherheit für alle Webmaster und Administratoren im Internet zu schaffen.
Erfreulich zum Lesen
via: webhostingblog l ironsport.de
Postname: Neuigkeiten zur Ironsport Klage
Kategorien: Recht, Sonstige










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