Recht für Webdesigner
Sonntag, 30. Okt 2005 (12:48) gsyi
RA Andre Schenk gibt auf Testticker Hinweise für Webdesigner, die Geld und Ärger sparen können. Er informiert über die rechtliche Lage eines Designers.
Kapitel:
I. Einleitung
II. Allgemeine vertragliche Pflichten
III. Besondere vertragliche Haftungsfallen | Weitere Haftungsfallen
IV. Rechtsfolgen
V. Resümee
3193 x gelesen
Postname: Recht für Webdesigner
Kategorien: Webdesign










Kommentar
Relevante Posts zu "Recht für Webdesigner":
kostenlose Brushes für PS
Google AdWords - Haftung für Verwendung markenrechtlich geschützter Begriffe
Logodesign Portal Designguide.at
Jagger Update 3
Sasser-Autor legt Geständnis ab
Google eigentlich nur für Volljährige
Google zahlt zurück
Provider gegen die Forderungen der GEMA
Supreme Court - Oberstes US-Gericht gegen Filesharing
Google: Pläne für Online-Bezahldienst - dementiert oder bestätigt? (Update 2)