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Kündigung wegen Krankheit?

Date Added: November 17, 2007 09:41:45 PM
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Es ist schon tragisch:
Da geht es einem als Arbeitnehmer gesundheitlich oft schlecht-und die Angst vor der Kündigung steht zusätzlich drohend im Raum.

Dies stellt eine große Belastung dar und ist für den Genesungsprozess nicht gerade förderlich.Hilfreich sind hier einige rechtliche Informationen, die dem erkrankten Arbeitnehmer helfen , die Situation richtig einzuschätzen.Zunächst sollte der Arbeitnehmer wissen,ob in seiner Firma das sogenannte Kündigungsschutzgesetz Anwendung findet.

Dies ist von Firma zu Firma verschieden,je größer der Betrieb,desto eher trfft das Gesetz zu und hilft dem erkrankten und gekündigtem Mitarbeiter die Stelle zu behalten.

Also einfach mal im Personalbüro nachfragen, ob der Betrieb die Vorraussetzungen zur Einhaltung des Kündigungsschutzgesetzes erfüllt.
Wenn zum Beispiel weniger als 10 Arbeitnehmer beschäftigt sind,kommt dieses Gesetz nicht in Betracht. Auch sollte das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate bestehen.

Im Grunde leiden zwei Parteien bei Krankheit des Arbeitnehmers:
Einmal leidet der kranke Arbeitnehmer,dem es schlecht geht und der um seinen Arbeitsplatz fürchtet.
Doch auch der Arbeitgeber fühlt sich schlecht. Er leidet unter den Fehlzeiten seiner Angestellten.
Gerade wenn der Betrieb klein ist,kommt es schnell zu Produktionsausfällen und Umsatzverlusten.
Da werden im Friseurladen Termine gestrichen,im Juweliegeschäft fehlt der Verkäufer,die Kunden werden ungeduldig.
Die Mehrbelastung für die gesunden Arbeitnehmer steigt,dre Stress nimmt zu, die Laune sinkt.
Aus diesem Grund darf der Chef dem schwer erkrankten Mitarbeiter kündigen!
Doch Achtung! Hier muss eine Erkrankung vorliegen , die den Mitarbeiter auf Dauer regelmäßig vom Betrieb fernhält.

Wenn keine Besserung in Sicht ist,und für den Betrieb große Einschränkungen nicht zu verhindern sind, ist die Kündigung wegen Krankheit rechtens!
Hier steht die Justiz auf der Seite der Chefs.
Wenn zum Beispiel Frank M., der als Fliesenleger in einem kleinen Familienbetrieb angestellt ist,einen Bandscheibenvorfall erleidet, sieht es schlecht aus für ihn!
Der Chef kann ihn auch unangemeldet besuchen, um sich von seiner Arbeitsunfähigkeit persönlich zu überzeugen.
Der "gelbe Schein" wie die Krankmeldung gern genannt wird, ist kein Hindernis für eine Kündigung während der Erkrankung des Arbeitnehmers.

Zum Schluß noch eine gute Nachricht:
Wer letzten Monat eine Grippe hatte,diese Woche wegen Durchfall fehlte,und in zwei Monaten schon wieder krank sein wird, braucht nichts zu befürchten!
Wechselnde Krankheiten mit kurzfristigen Fehlzeitensind sind kein Grund zur Kündigung.

In diesem Sinne: Bleiben Sie gesund!



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